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Haftpflichtversicherung Zeitwertentschädigung

Im Haftpflichtbereich erfolgen generell die Entschädigungen nach dem sogenannten Zeitwert des Gegenstandes/Objektes. Hierbei erfolgt ein Abzug für Alter und auch Nutzung des Gegenstandes. Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt.

 
VDABBAKW_1629 30.07.2010-19:19:22