Haftpflichtversicherung Zeitwertentschädigung |
|
Im Haftpflichtbereich erfolgen generell die Entschädigungen nach dem sogenannten Zeitwert des Gegenstandes/Objektes. Hierbei erfolgt ein Abzug für Alter und auch Nutzung des Gegenstandes. Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt. ( vdabbakw ) |
| VDABBAKW_1629 06.02.2012-16:55:53 |