Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

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Haftpflicht - Verschuldenshaftung

I.d.R. besteht die Haftpflicht zum Schadenersatz nur bei einem Verschulden des Schädigers auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Beispiel: unerlaubte Handlung oder Vertragsverletzung). Die Darlegungs- und Beweislast liegt i.d.R. generell beim Geschädigten.

Im Rahmen der Haftpflicht besteht Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Schmerzensgeld.

VDABBAKW_1006 10.03.2010-04:36:30