Haftpflicht - Verschuldenshaftung |
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I.d.R. besteht die Haftpflicht zum Schadenersatz nur bei einem Verschulden des Schädigers auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (Beispiel: unerlaubte Handlung oder Vertragsverletzung). Die Darlegungs- und Beweislast liegt i.d.R. generell beim Geschädigten. Im Rahmen der Haftpflicht besteht Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Schmerzensgeld. |
| VDABBAKW_1006 30.07.2010-19:19:13 |