Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

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Haftpflicht - Verschuldensformen

Vorsatz   Fahrlässigkeit  
vorsätzlich bedingt vorsätzlich leicht fahrlässig grob fahrlässig
handelt wer bewusst oder gewollt schädigt handelt, wer den Schaden billigend in Kauf nimmt handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser Acht lässt - § 276 BGB handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt
VDABBAKW_1005 30.07.2010-19:16:41