Haftpflicht - Verjährung
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Der Zweck der Verjährung wurde vom Bundesgerichtshof dahingehend definiert,
dass sie dem Rechtsfrieden und der Sicherheit im Rechtsverkehr dient.
Für die unterschiedlichen Rechtsansprüche bestehen unterschiedliche Verjährungsfristen
Zivilrecht: Seit dem 1.1.2002 besteht ein neues Verjährungsrecht. Die regelmäßige
Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Diese Verjährungsfrist betrifft
die Mehrzahl von Ansprüchen des alltäglichen Rechtsverkehrs , insbesondere die Ansprüche
aus Verträgen aber auch von Schadenersatzansprüchen. ( vdabbakw ) |
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Die Verjährung kann durch unterschiedliche Umstände gehemmt werden.(z.B. Klageerhebung
oder Zustellung Mahnbescheid und weiterer div. Gründe).Damit nach einer bestimmten Zeit
Rechtsklarheit geschaffen ist, hat der Gesetzgeber absolute Verjährungsfristen / Höchstfristen eingeführt.
Für die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt diese 10 Jahre. Diese tritt ohne Rücksicht auf die Entstehung
des Anspruches und Kentniss davon ein. Im Falle von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Verletzungen des
Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beträgt sie 30 Jahre.
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Auf Grund des doch recht komplizierten Verjährungsrechtes empfiehlt es sich qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
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VDABBAKW_1008 06.02.2012-16:46:08
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