Haftpflicht Umwelt |
Für viele Unternehmer/Betriebe ein Horrorszenario: lecke Tanks, ausgetretene Gase, freiwerdende Giftstoffe usw., usw. UmweltHG §1 besagt: "1 - Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Inhaber der Anlage verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Je nach Bedarf können die Umweltrisiken z.T. in die vorhandenen Betriebshaftpflichtverträge
eingebunden oder als eigenständige Police versichert werden.
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| VDABBAKW_1249 30.07.2010-19:18:58 |