Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

Sachschaden Haftpflicht - Haftpflicht Ratgeber Sachschaden online kostenlos

Haftpflichtversicherung - Sachschaden

Als Sachschaden versteht man die Substanzbeschädigung oder Vernichtung von Gegenständen/Sachen. Nicht das Abhandenkommen. Dies gehört zu den Haftpflicht - Vermögensschäden.

Haftpflicht- Deckungssumme: Sofern bei der Haftpflichtversicherung keine pauschale Deckung vereinbart wird besteht für Sachschäden i.d.R. eine gesonderte niedrigere Deckungssumme.

Einschränkungen gelten für Schäden
  • an fremden Sachen, die geliehen, gepachtet oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsverhältnisses sind, (über die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abzudecken)
  • Schäden durch eine berufliche Tätigkeit an oder mit fremden Sachen, (über die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abzudecken)
  • Schäden an Sachen, die der Versicherungsnehmer selbst geliefert oder hergestellt hat, wenn die Ursache in der Herstellung oder Lieferung liegt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Betriebshaftpflichtversicherung

Haftpflicht Sachschaden - Zeitwertentschädigung

Der Geschädigte hat Anspruch,dass der bisherige Zustand wiederhergestellt wird. Ist eine Reparatur nicht möglich (Totalschaden) oder steht in keinem Verhältnis zu den Anschaffungskosten, erfolgt die Entschädigung nach dem sogenannten Zeitwert.

Der Zeitwert ermittelt sich aus den Anschaffungskosten und der üblichen Gebrauchsdauer. Je länger die Gebrauchsdauer des Gutes um so niedriger ist demnach auch der Zeitwert. Der Geschädigte hat die Gebrauchsdauer glaubhaft zu machen. ggf. wird ein Sachverständiger herangezogen.

VDABBAKW_1010 30.07.2010-19:16:01