Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

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Haftpflicht Produkt

Für Hersteller und Händler ist das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG - Gesetz über die Haftung fehlerhafter Produkte) von besonderer Bedeutung.

Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadenersatz für die Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache und für Schäden, die dadurch an anderen Rechtsgütern entstehen.

ProdHaftG §1 besagt:

"1 - Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist."

Die Haftpflicht für Sach- und Vermögensschäden ist unbegrenzt. Bei Personenschäden beläuft sich die Haftungshöhe auf bis zu 85 Millionen Euro. Schmerzensgeldansprüche sind ebenfalls möglich. Der Geschädigte erhält einen Grundbetrag von 500 Euro nicht erstattet.

Häufig haben Unternehmer innerhalb ihrer Betriebshaftpflichtversicherung schon einen Versicherungsschutz, dieser reicht in den meisten Fällen aber nicht aus!

Unternehmer die in das Ausland liefern müssen ggf. ihre Haftpflicht Versicherungssummen erheblich anpassen/erhöhen. Im besonderen gilt dies für die USA.

VDABBAKW_1248 30.07.2010-19:18:44