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Haftpflichtversicherung - Personenschaden

Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die Tausende. Denken Sie an eine ausreichende Versicherungssumme.

Haftpflicht - Ersatzansprüche bei Personenschäden kömnnen auch aus dauernden Rentenzahlungen bestehen.

 
VDABBAKW_1009 11.03.2010-11:31:41