Haftpflichtversicherung - Personenschaden |
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Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die Tausende. Denken Sie an eine ausreichende Versicherungssumme. Haftpflicht - Ersatzansprüche bei Personenschäden kömnnen auch aus dauernden Rentenzahlungen bestehen. |
| VDABBAKW_1009 30.07.2010-19:16:55 |