Haftpflicht Modellflug |
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Innerhalb der Privat Haftpflichtversicherung sind Schäden die verursacht werden durch den Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 Kg nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht, i.d.R. mitversichert. (Hier bestehen von Versicherer zu Versicherer unterschiedliche Bedingungen!) |
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| VDABBAKW_946 30.07.2010-19:19:37 |