Haftpflicht Kinder |
|
Eine Haftpflichtversicherung nur für Kinder gibt es nicht. In der Privathaftpflichtversicherung der Eltern sind unverheiratete Kinder generell bis zur Volljährigkeit kostenfrei mitversichert. Sind die Kinder noch in einer Schulausbildung oder befinden sich in einer unmitellbare anschliessenden Berufsausbildung besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Es besteht auch Versicherungsschutz während der Suche einer Lehrstelle oder dem Warten auf einen Studienplatz - i.d.R.bis zu einem Jahr. Immer dann wenn der Jugendliche einen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, nach dem es ihm möglich ist selbst zu verdienen, ist der Versicherungsschutz beendet. Bitte orientieren Sie sich am folgenden Schaubild "Haftpflicht Kinder". Hinweis: Das Kind eines nichtehelichen Lebenspartners ist in der Privathaftpflichtversicherung nur mitversichert, wenn der in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebende Partner, ausdrücklich im Vertrag benannt/eingeschlossen ist. ( vdabbakw ) |
Angebot Private Haftpflichtversicherung Kind
|
|
| VDABBAKW_917 06.02.2012-16:41:27 |