Haftpflicht KfZ |
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Der Abschluss der Haftpflicht Kfz Versicherung ist gesetzliche Pflicht, da die Verletzungen von Personen und/oder die Beschädigung von fremden Sachen sehr hohe Schadenersatzansprüche auslösen kann. Folgende Mindestversicherungssummen gelten nach den gesetzlichen Bestimmungen: 2.500.000 EUR bei Personenschäden, 7.500.000 Euro bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen, 500.000 Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. |
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