Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

Schadenfall Haftpflicht - Haftpflicht Ratgeber Schadenfall online kostenlos - Was ist zu beachten im Schadenfall?

im Haftpflicht - Schadenfall zu beachten

Der Versicherer ist unverzüglich über einen Schaden zu informieren. Nach § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) muss die Anzeige des Versicherungsfalles innerhalb einer Woche erfolgen. Näheres finden Sie in den jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften. Nach der Meldung des Schadens ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen sowie für die Begrenzung des Schadens Sorge zu tragen.

Wichtig:
Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch anzuerkennen oder zu befriedigen. Dies gefährdet unter Umständen den Versicherungsschutz.

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