Haftpflicht Hund |
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Nicht nur der Mensch sondern auch Tiere können ganz erhebliche Personen- und Sachschäden herbeiführen. Die §§ 833,834 BGB regeln die Haftung des Tierhalters und des Tieraufsehers/Tierhüters. Nach § 840 BGB haften Tierhalter und Tieraufseher als Gesamtschuldner. D.h. der Geschädigte kann den Schadenersatz von beiden einfordern, er bekommt ihn aber nur einmal ersetzt. Körperverletztungen durch Hundebisse sind wohl mit die häufigste Schadenart, die ganz gehörige Schadenersatzansprüche auslösen können. (Krankheitskosten und möglicherweise im schlimmsten Fall auch laufende Rentenzahlungen). Schadenbeispiele. der Hund verletzt eine Person, der Hund läuft über die Strasse und verursacht einen Verkehrsunfall, der Hund beisst und verletzt einen Artgenossen usw.. Die Haftpflicht Hund Versicherung ist genauso ein Muss wie die Privathaftpflichtversicherung. Hier greift die Gefährdungshaftung! Sie können sich vor den finanziellen Folgen schützen, mit einer preiswerten Hundehaftpflichtversicherung. |
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| VDABBAKW_912 10.03.2010-04:40:48 |