Haftpflicht Gewässerschaden
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Wer mit öl heizt, sollte eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung haben.
Hier greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz /
WHG haftet der Inhaber eines öltanks wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für
das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden. Die Haftungshöhe
ist auch hier unbegrenzt. Hier entstehen zum Teil ganz erhebliche Schäden die
in die Millionenhöhe gehen können.1 Liter Heizöl reicht aus, um bereits 1 Million
Liter Wasser zu verseuchen. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt
die entstandenen Kosten und schützt Sie somit vor den katastrophalen finanziellen Folgen.
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VDABBAKW_921 11.03.2010-11:31:55
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