Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

Ratgeber Haftpflicht gesetzliche Regelungen online und kostenlos - Online Informationen Haftfplicht gesetzliche Regelungen

Haftpflicht - gesetzliche Regelung

Gemäß § 823 BGB haftet jeder für verschuldete (bei der Gefährdungshaftung auch für unverschuldete) Drittschäden, Bei der Haftpflicht besteht keine Summenbegrenzung! Der Schädiger haftet mit seinem gesamten Vermögen (Bank-Guthaben, Haus- und Grundbesitz, Wertpapiere, Gehaltsansprüche usw.) Die Haftpflicht gilt für die Privatpersonen wie auch für den Beruf bzw. die Firma.

Eine Haftpflichtversicherung, die alle denkbaren Haftpflichtschäden abdeckt gibt es daher nicht. Jedes Risiko ist separat zu versichern.

VDABBAKW_1004 06.02.2012-16:54:50