Haftpflicht - Haftpflichtversicherung

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Haftpflicht Freiberufler

Als Freiberufler (gem § 18 EStG) haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in der Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Eventuelles Fehlverhalten, auch das Ihres angestellten Personals, führen schnell zu Schadensersatzansprüchen.

Die Haftpflicht Freiberufler Versicherung (Berufshaftpflichtversicherung) sorgt für die notwendige Sicherheit. Es erfolgt die Prüfung des Haftungsfalles, die Befriedigung von berechtigten Schadenersatzansprüchen und auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Es kommt auf Ihre berufliche Tätigkeit an ob das berufsspezifische Risiko mehr im Personen- und Sachschaden oder Vermögensschadenbereich liegt.

Nach § 18 EStG zählen folgende Berufsinhaber als Freiberufler (Katalogberufe):
  • - Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • - wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische unterrichtende oder   erzieherische Tätigkeiten
  • - Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare
  • - Ingenieure, Vermessungsingenieure, Architekten
  • - Handelschemiker
  • - Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
  • - beratende Volks- und Betriebswirte
  • - vereidigte Buchprüfer
  • - Steuerbevollmächtigte,
  • - Dentisten
  • - Heilpraktiker
  • - Krankengymnasten
  • - Journalisten
  • - Dolmetscher, Bildberichterstatter, übersetzer
  • - Lotsen
Die vorangestellte Liste der sogenannten Katalogberufe ist nicht abschließend. Es zählen auch zu freiberuflichen Tätigkeiten, Berufe die den Katalogberufen ähnlich sind.
 
Weitere ausführliche Informationen zu Berufshaftpflichtversicherung finden Sie auf unserer Seite Berufshaftplichtversicherung.de


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