Diensthaftpflicht |
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Für fast alle Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes ist der Einschluss der Diensthaftpflicht Versicherung in die privat Haftpflichtversicherung möglich. Die Diensthaftpflicht ist gegen einen geringen Mehrbeitrag in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Diensthaftpflicht - Ausnahmen: Bedienstete mit Tätigkeiten in der Luft-, Raum- und Schifffahrt, Bedienstete mit Tätigkeiten in Forschung und Wissenschaft, ärzte, Bundeswehrärzte ausgenommen, Tierärzte, Rettungssanitäter, Hebammen/Geburtshelfer, Polizeibeamte, Bundeswehrsoldaten und BGS-Soldaten Aus unserenm Vergleich ersehen Sie welche Versicherer den Einschluss der Diensthaftpflicht anbieten. |
| VDABBAKW_1266 30.07.2010-19:16:32 |