Haftpflicht Bauherr |
| Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherren während der Bauzeit. Ansprüche Dritter, welche aufgrund von eingetretenen Schäden aus der Baustelle, Schadenersatz verlangen werden befriedigt bzw. auch abgewehrt. Der Bauherr muss gewährleisten, dass die Baustelle keine Gefahr für andere Menschen oder auch Sachen darstellt. Beauftragte und ausführende Firmen haften nicht für alle Schäden! Der Eigenregiebau oder die Eigenleistungen sind i.d.R. mitversichert müssen aber vorab dem Versicherer angezeigt werden. Kleinere Bauvorhaben sind u.U. bereits mit der Privathaftpflichtversicherung versichert. Die Regelungen/Deckungssummen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich! |
Ergänzend zur Haftpflicht Bauherr, ist diesem anzuraten auch eine Bauleistungsversicherung abzuschliessen. |
| VDABBAKW_922 30.07.2010-19:19:56 |