Haftpflichtversicherung PHV - Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung |
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Die Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche die gegen Sie gestellt werden. Die Rechtsschutzversicherung hingegen beinhaltet in erster Linie die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen einen Schädiger. Dies ist nicht Gegenstand einer Privathaftpflichtversicherung. Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung |
zum Vergleich Rechtsschutzversicherung
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zum Vergleich Private Haftpflichtversicherung
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| VDABBAKW_1102 30.07.2010-19:16:16 |